27 Okt 2024

Ab 1. November gilt die situative Winterausrüstungspflicht

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(kunid) Am 1. November gilt auf Österreichs Straßen wieder die witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht.

Bei Pkw, Klein-Lkw und Mopedautos müssen ab Anfang November bei Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis an allen Rädern wintertaugliche Reifen montiert sein. Auch wenn die Temperaturen mitunter noch herbstlich-mild sind, ist es ratsam, bereits jetzt einen Termin für den Reifenwechsel zu vereinbaren.

„Kommt es zu einem plötzlichen Winter- bzw. Kälteeinbruch, sind die Werkstätten oft schon auf Wochen ausgebucht. Zudem kann es nachts oder in höheren Lagen bereits jetzt empfindlich kalt sein – einfache Straßennässe kann bei Absinken der Temperatur zu Glatteis werden“, sagt ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried.

Bestehende Winterreifen überprüfen lassen

Wintertaugliche Autoreifen sind mit M+S, M.S. oder M&S gekennzeichnet und speziell auf Schnee, Eis, Matsch und Kälte ausgelegt.

Die Profiltiefe von Winterreifen ist gesetzlich geregelt: Sie muss den ganzen Winter über mindestens vier Millimeter betragen – je nach Kilometerleistung sollten es zum Zeitpunkt des Reifenwechsels also schon noch rund sechs Millimeter sein. Bei Diagonalreifen schreibt das Gesetz sogar mindestens fünf Millimeter Profiltiefe vor.

Die bestehenden Winterreifen müssen daher vor dem Umstecken überprüft werden. Da die Gummimischung mit der Zeit aushärtet, können Konsumenten damit rechnen, dass herkömmliche Winterreifen in etwa fünf Saisonen halten. Wenn bereits Risse oder andere Schäden erkennbar sind, sollte man, unabhängig von der Gebrauchsdauer, nicht an der falschen Stelle sparen – beschädigte Reifen können die Sicherheit erheblich gefährden.

Vorsicht – Sommerreifen im Winter können gefährlich und teuer werden

Wer den Wechsel auf Winterreifen zu spät oder gar nicht durchführt, riskiert so einiges. Falsche Bereifung kann nicht nur Geldstrafen bis zu 10.000 Euro nach sich ziehen, sondern auch gravierende versicherungsrechtliche Folgen haben. Abgesehen davon schränken Sommerreifen die Fahrsicherheit bei winterlichen Bedingungen enorm ein.

Ist man aktuell in höheren Lagen unterwegs und wird vom Winter überrascht, gilt rein rechtlich: Als Alternative zu Winterreifen können auch Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern der Sommerbereifung montiert werden – das ist allerdings nur erlaubt, wenn die Straße so gut wie durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist.

Kommt es bei winterlichen Bedingungen zu einem Unfall mit Sommerreifen, müsste man tatsächlich beweisen, dass dieser Unfall auch mit Winterbereifung passiert wäre – ansonsten trifft den Fahrer zumindest Mitverschulden, erläutert Authried. Die Haftpflichtversicherung der unfallverursachenden Person muss dem Geschädigten jedenfalls Schadenersatz leisten – denkbar ist allerdings, dass sich die Versicherung beim Unfallverursachenden regressiert, d.h. die Schadensumme unter gewissen Umständen zurückverlangt (bis 11.000 Euro).

Für Kaskoversicherte, die im Winter mit Sommerbereifung verunfallen, gilt: Deckt die abgeschlossene Polizze nur „leicht fahrlässig“ verursachte Schäden, zahlt die Versicherung höchstwahrscheinlich nicht, sobald ein weiterer Umstand, z.B. überhöhte Geschwindigkeit oder Ablenkung durch Handy-Nutzung, hinzukommt. Wird bei dem Unfall auch eine Person verletzt, droht sogar ein gerichtliches Strafverfahren.

Auto insgesamt für die kalte Jahreszeit rüsten

Neben den Reifen sollte auch das Auto selbst einem Winter-Check unterzogen werden. Altersschwache Batterien sind die häufigste Pannenursache. Ist die Batterie älter als vier Jahre oder nur im Kurzstreckenbetrieb im Einsatz, sollte man noch vor dem ersten Kälteeinbruch eine Überprüfung durchführen lassen.

Außerdem wichtig, um den Pkw für den Winter vorzubereiten: Frostschutz für die Scheibenwaschanlage, Wischerblätter prüfen (und bei Bedarf austauschen), Gummidichtungen imprägnieren und die Funktionstüchtigkeit der Beleuchtung sicherstellen und gegebenenfalls Lampen erneuern.

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